Am einfachsten geht es, indem Sie den QR Code mit Ihrer Bankingapp scannen.
Oder natürlich auch traditionell auf folgendes Konto überweisen:
DE 74 4036 1906 1917 7640 00 Volksbank im Münsterland eG
Bitte beachten: Als Verwendungszweck geben Sie bitte zwingend Ihren Namen und Anschrift an und "Spende" eintragen, damit wir Ihnen eine Spendenquittung zusenden können. Ohne persönliche Zuordnung müssen wir jede Spende zurückgeben!
Dieser Gedanke ist verständlich.
Aber wir finanzieren uns selber, über Mitgliedsbeiträge und Spenden. Ihre Spende bleibt zu 100% bei uns in Ennigerloh!
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Parteiarbeit kostet Geld. Als Stadtverband Ennigerloh finanzieren wir unsere Arbeit ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Sowie über eine Mandatsträgerumlage unserer 13 Ratsmitglieder.
Wir wollen den Menschen unsere Ziele nahebringen. Dabei setzen wir auf unterschiedliche Elemente wie Veranstaltungen, Flyer, Videos, Homepage und Social Media. All dies kostet Geld. Jede Spende hilft uns dabei, noch besser für unsere Ziele zu werben. Außerdem finanzieren wir damit die Wahlkämpfe von der Kommunal- und Bürgermeisterwahl am 14.09.2025
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Als Privatperson können Sie Ihre Spende bis zu einer Höhe von 3.300 Euro im Jahr (bzw. 6.600 Euro bei Ehepaaren) steuerlich geltend machen.
Die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für Zuwendungen an politische Parteien sowie Hinweise zu Veröffentlichungspflichten (gültig ab 1. 1. 2016 – Änderung des Parteiengesetzes)
Aufgrund der einschlägigen steuerlichen Vorschriften bestehen folgende Abzugsmöglichkeiten für Zuwendungen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien:
Bei Zuwendungen an politische Parteien ist die steuerliche Abzugsfähigkeit auf natürliche Personen beschränkt. Insgesamt können 3.300,–€ , bei zusammenveranlagten Ehegatten 6.600,– € jährlich steuerlich geltend gemacht werden.
a) Dabei werden Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,– 2/3.300,– 2 nach § 34 g
Einkommensteuergesetz (EStG) berücksichtigt, indem 50 % des zugewendeten Betrages von der Steuerschuld abgezogen werden.
b) Weitere 1.650,– /3.300,– werden nach § 10 b EStG steuermindernd als Sonderausgaben berücksichtigt. Zuwendungen an mehrere Parteien werden zusammengerechnet.
Zuwendungen von Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person (z. B. AG, GmbH, KGaA) können nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Bei Zuwendungen von Unternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft (z. B. OHG, KG, GmbH & Co. KG) können diese Zuwendungen zwar nicht als Betriebsausgaben bei der Personengesellschaft unmittelbar geltend gemacht werden; diese Zuwendungen werden jedoch anteilig im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung der Personengesellschaft den Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Beteiligungsquote zugerechnet. Die steuerliche Auswirkung der Zuwendung findet somit bei der persönlichen Einkommensteuererklärung der Gesellschafter in dem wie unter Textziffer 1 erläuterten Umfang ihre Berücksichtigung.
Politische Parteien sind verpflichtet, Spenden, die im Einzelfall 35.000,– € übersteigen,
dem Bundestagspräsidenten unverzüglich anzuzeigen.
Zur Erfüllung unserer Verpflichtungen nach dem Parteiengesetz ist es erforderlich, die Daten aller Zuwendungsgeber elektronisch zu speichern und zu verarbeiten. Informationen an die Betroffenen nach Art. 13 DS-GVO erhalten Sie unter: https://www.cdu.de/informationnachart13dsgvo
3/2019
Steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden
Transparenz und die Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben sind uns im Interesse unserer Spender besonders wichtig. Wenn Sie uns eine Spende zukommen lassen wollen, werden wir Sie nach Ihren personenbezogenen Daten fragen. Hierbei handelt es sich um besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (politische Meinung). Diese Angaben werden benötigt, um eine Spendenbescheinigung ausstellen zu können und wir verarbeiten sie gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. d) Datenschutz-Grundverordnung auf der Grundlage geeigneter Garantien im Rahmen unserer rechtmäßigen Tätigkeiten.
Sofern Sie eine oder mehrere Spendenzuwendungen ab einer jährlichen Gesamthöhe von 10.000 Euro an die Christlich Demokratische Union (inkl. aller Vereinigungen) übermitteln, werden Ihre personenbezogenen Daten (Name, ggf. Unternehmen, Anschrift und Höhe der Zuwendung) gemäß § 25 Abs. 3 Satz 1 Parteiengesetz im Rechenschaftsbericht der CDU Deutschlands veröffentlicht. Gemäß § 25 Abs. 3 Satz 2 und 3 des Parteiengesetzes werden wir Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 35.000 Euro übersteigen, dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich anzeigen. Ihre personenbezogenen Daten sowie die Summe der Spende werden als Bundestagsdrucksache auf der Website des Bundestags veröffentlicht.
Besten Dank für Ihre Spende und schön das Sie sich hier umgesehen haben.