Kreistagswahlen
Der Kreistag ist in Deutschland die kommunale Volksvertretung auf der Ebene der Landkreise (hier: Kreis Warendorf).
Die Errichtung von Kreistagen wird im Kommunalrecht der Länder im Einzelnen in Erfüllung des Gesetzgebungsauftrags geregelt. Es handelt sich bei den Kreistagen nicht um Parlamente und nicht um Organe der Legislative. Vielmehr gehören die Kreistage als Organe der kommunalen Selbstverwaltung der Kreise zur Exekutive.
Nach allen Kommunalverfassungen in Deutschland ist der Kreistag stets das Hauptorgan des Landkreises. Er entscheidet über alle grundlegenden Angelegenheiten des Landkreises und kann Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises festlegen (Richtlinienkompetenz). Im Gegensatz hierzu führt der Landrat die laufenden Geschäfte und führt die Beschlüsse des Kreistages aus.
Die Beschlussmöglichkeiten des Kreistages sind auf die eigenen und übertragenen Aufgaben des Landkreises beschränkt. Soweit dem Landkreis nicht auch alle staatlichen Aufgaben übertragen sind (Vollkommunalisierung), kann der Kreistag hingegen nicht über die Arbeit des staatlichen Teils des Landrats oder Landratsamtes entscheiden.
Der Landrat steht dem Kreistag vor. Im Kreis Warendorf fand die letzte Wahl des Kreistages am 14. September 2025 statt. Die Dauer dieser Wahlperiode beträgt fünf Jahre. Wahlberechtigung besteht ab einem Alter von 16 Jahren und jeder Wähler besitzt eine Stimme.